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Als Einwanderer in Australien wohnen

Wohnsituation für Einwanderer in Australien

Fläche: 7.692.030 qkm.
Einwohnerzahl: 20 Mio.
Hauptstadt: Canberra.
BSP/Einwohner/Jahr: 35.860 US$.
Währung: 1 Australischer Dollar ($AUD).
Amtssprachen: Englisch.
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Wohnen und Hauskauf in Australien - Möglichkeiten für Einwanderer

Das eigene Haus zu besitzen ist auch in Australien "The Great Australian Dream".
Ähnlich wie in Europa kostet ein Eigenheim den Gegenwert von 8-10 Jahreseinkommen und man nimmt ein Hypothekendarlehen auf, welches in 25-30 zurückgezahlt wird. Eigenkapital von 20% sollte vorhanden sein.
Personen, die noch keinen permanent resident Status erworben haben, benötigen für den Haus- oder Grundstückskauf die Genehmigung des "Foreign Investment Review Board".
Es wird eine Genehmigung benötigt für den Kauf von: Grundstücken in Wohngebieten (einschließlich Freizeit-Bauernhöfe); brach liegenden Grundstücken; bebauten Gewerbegrundstücken, die einen Mindestwert von 50 Mio. AUD haben. (bzw. einen Mindestwert von 5 Mio. AUD bei denkmalgeschützten Gebäuden); Gebäuden, die der Beherbergung dienen; für den Abschluss von privaten oder gewerblichen Mietverträgen mit einer Laufzeit von 5 Jahren oder länger; für eine Gewinnvereinbarung im Zusammenhang mit Grundstücken im Stadtgebiet; für Anteile an einer Gesellschaft oder an einem Treuhandfonds, der mehr als die Hälfte seines Gesamtvermögens in Immobilien angelegt hat; und für Vorkaufsrechte an Grundstücken im Stadtgebiet.

Ausnahmen gelten für: den Erwerb von Wohngebäuden durch Ausländer, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen; bebaute Gewerbegrundstücke, soweit sie nicht dem Beherbergungsgewerbe dienen und deren Wert im Fall von denkmalgeschützten Gebäuden weniger als 5 Mio. AUD beträgt und in allen anderen Fällen weniger als 50 Mio. AUD beträgt; und für bebaute Grundstücke, deren Bestimmung für die gewerbliche Nutzung sofort wahrgenommen werden und der Erwerb der geschäftlichen Tätigkeit des Erwerbers dient.

Ausnahmen gelten auch für den Erwerb durch Australier, die im Ausland ansässig sind, und für fremde Staatsangehörige, die gemeinsam mit ihrem australischen Ehepartner als Miteigentümer Grundeigentum erwerben.

Der Erwerb von Grundstücks-Anteilen in Stadtgebieten wird normalerweise auch dann genehmigt, wenn er nicht zu den Ausnahmefällen zählt, vorausgesetzt, ihm stehen keine öffentliche Interessen entgegen.
Dazu gehören: der Erwerb bebauter gewerblicher Grundstücke; bebaute Wohngrundstücke, die von Ausländern, die eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, vorübergehend erworben werden oder die von in Australien tätigen ausländischen Unternehmen zur Unterbringung ihrer Angestellten benötigt werden; unbebaute Grundstücke in Wohnbereichen oder Gewerbegebieten, an denen innerhalb von zwölf Monaten dauerhafte Bauarbeiten begonnen werden; die Sanierung von Wohngebäuden; bis zu 50% der Wohnungen eines Neubaus; Wohngebäude in einem eingegliederten Urlaubsort; Eigentum an einzelnen Hotelräumen in entsprechenden Anlagen; Gebäude, die der kurzfristigen Beherbergung dienen; und einen Anteil an Timesharing Programmen, falls die jährliche Wohnberechtigung nicht länger als 4 Wochen beträgt.

Bauträger, die mehr als 10 Wohnungen bauen, können eine Genehmigung erhalten, 50% der neuen Wohnungen an ausländische Investoren zu verkaufen. Dies erspart den Käufern, jeweils einzelne Genehmigungen zu beantragen.
Generell ist im Zusammenhang mit Verträgen und Versteigerungen über Grunderwerb an denen Ausländer beteiligt sind, zu
beachten, dass diese von einer Genehmigungserteilung abhängig gemacht werden müssen, sofern diese nicht vorab erteilt wurde.

Queensland: Für den Erwerb von Grundbesitz bestehen hier durch den Foreign Ownership of Land Register Act 1988 (Qld), also das Gesetz über ein Register von Grundstücken in ausländischem Besitz, zusätzliche Genehmigungsvorschriften.

 

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