
Einwanderung nach Argentinien
Argentinien ist ein wunderbares Emigrationsland, historisch gesehen und auch heute noch. 85% der Bevölkerung sind europäischer Herkunft und die Landessprache ist Spanisch. Es wird also keine Intergrationsschwierigkeiten geben und die spanische Sprache ist auch relativ einfach erlernbar. Am besten belegen Sie dazu einen Spanischkurs an einer Sprachschule direkt in Argentinien.
Landschaftlich und klimatisch dürfte für Jedermann etwas dabei sein. Die Subtropen im Nordosten. Die Hochlagen und Gebirgsregionen der Anden. Im Norden trocken, in der Cuyo-Region mit Weinbergen, im Süden mit Skigebieten. Das Flachland der endlosen Pampa, Heimat der ehemaligen Rinderbarone, heute eher Sojabarone. Die Atlantikküste mit einzigartiger Fauna. Mittelgebirgslandschaften mit mediterranem Klima. Und die windumtobte Steppe Patagoniens bis runter nach Feuerland. Um die schönsten Ecken und Winkel zu entdecken, mietet man sich am besten einen 4x4 Allrad-Fahrzeug bei einer lokalen Autovermietung vor Ort in Argentinien.
In Argentinien werden Einwanderer in zwei wesentliche Gruppen unterteilt:
- Solche, die sich definitiv im Land niederlassen, und eine residencia permanente beantragen.
- Personen, die sich länger, aber nicht dauerhaft im Land aufhalten wollen (residencia temporaria).
So erhalten Monteure, Techniker oder Künstler eine Aufenthaltsbewilligung von bis zu drei Jahren.
Für die Beantragung eines Visum wendet man sich an das Argentinische Konsulat in seinem Heimatland und reicht mit dem Antrag eine Berechtigung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. Je nach Fall beträgt die Behandlungsfrist zwei bis drei Monate und meist wird um eine persönliche Unterredung gebeten. Ein Arztzeugnis wird vom Vertrauensarzt des Konsulats erstellt. Bei der Einreise muss man den Einwanderungsbehörden die Einreisebewilligung, sowie einen gültigen Pass mit Visum vorweisen.
Als Papiere sind einzureichen:
A) Persönliche Angaben (documentación personal) wie Pass, Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis.
Alle im Heimatland ausgestellten Dokumente müssen durch das argentinische Konsulat legalisiert werden und mit einer sog. Apostille ausgestattet werden. Deutschsprachige Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden durch einen vereidigten Übersetzer. Alle Dokumente müssen im Original und Fotokopie vorgelegt werden.
B) Die für die bestimmte Aufenthaltsgenehmigung geforderten spezifischen Unterlagen.
Zur Beantragung einer radicación permanente gelten folgende Kriterien:
1. Man hat ein argentinisches Kind oder ein in Argentinien eingebürgertes Kind.
2. Man ist mit einem Argentinier/in verheiratet oder einer in Argentinien eingebürgerten Person.
3. Man hat eine/n argentinische/n Mutter oder Vater bzw. in Argentinien eingebürgerte/n Mutter/Vater.
Zur Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (radicación temporaria) dürften für Deutsche, Österreicher und Schweizer folgende die wichtigsten Kriterien sein:
- Arbeitsmigranten mit einem gültigen Arbeitsvertrag aus Argentinien.
- Studenten, die ein Studium in Argentinien aufnehmen.
- Mitarbeiter/Mitglieder/Studenten religiöser oder kirchlicher Einrichtungen.
- Personen mit ausreichenden ausländischen Einkommen, um in Argentinien von diesen Einkünften leben zu können.
- Pensionäre und Rentner mit ausreichender Rente oder Pension, um in Argentinen leben zu können.
- Sportler und Künstler mit argentinischem Arbeitsvertrag / Engagement.
- Wissenschaftler und Fachkräfte, die von einer argentinischen Firma/Institution beschäftigt werden.
- Ebenso leitende Angestellte und Fachkräfte von ausländischen Firmen, die Personal geschäftlich nach Argentinien entsenden.
- Personen, die sich für medizinische Behandlungen in Argentinien aufhalten müssen.
- Akademiker, die an bilateralen Austauschprogrammen teilnehmen.
Erhält man eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung, ist diese nach Ablauf ggf. zu verlängern bzw. man muss nach Einreise ins Land dann vor Ablauf der temporären Aufenthaltsgenehmigung die Daueraufenthaltsgenehmigung beim örtlichen Büro von Migraciones beantragen.
Weitere Infos (auf Spanisch, nur zum Teil auf Englisch) findet man unter: www.migraciones.gov.ar