Visum und Reisepass - Was wird verlangt als Auswanderer auf Probe?
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besitz eines gültigen
Reisepasses! Der Reisepass sollte über den geplanten
Aufenthalt hinaus noch mind. ein halbes Jahr lang gültig
sein. Sofern Sie noch keinen Reisepass besitzen, dieser
abgelaufen ist oder demnächst abläuft, muss
ein neuer Reisepass bei der zuständigen Behörde
(Einwohnermeldeamt/ Ordnungsamt/ Passbehörde) rechtzeitig
beantragt werden. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses
kann 6 Wochen oder mehr dauern!
Oftmals genügt bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten Dauer lediglich ein
Touristenvisum. Bei Aufenthalten länger als 3 Monate wird ein entsprechendes
Visum vorab beantragt oder der Aufenthalt wird vor Ort verlängert. Nach
Abschluss des Orientierungs-Aufenthalts kann der Teilnehmer noch zu Urlaubszwecken
im Land bleiben und herumreisen. Entsprechend wird das Visum beantragt und
der Rückflug gebucht.
Eine eventuelle Visagebühr ist nicht im Teilnahmepreis enthalten und muss
vom Teilnehmer direkt an das Konsulat/Botschaft entrichtet werden.
Interswop Auslandsaufenthalte teilt die aktuellen Visabestimmungen
für das Programm mit und erteilt alle Informationen
zum notwendigen Visaverfahren. Die Visavordokumentation
wird von Interswop Auslandsaufenthalte erledigt. Im folgenden
finden Sie Anhaltspunkte zu den Visaverfahren (unterliegt
ständigen Änderungen):
USA: Touristenvisum bis 3 Monate Aufenthalt. Bei einigen
Aufenthalten auch F1 oder J1-Visum notwendig.
Canada: Touristenvisum bis 6 Monate Aufenthalt.
Australien: Touristenvisum bis 3 Monate Aufenthalt.
Für Deutsche zwischen 18-30 Jahre auch Working Holiday
Visum bis zu einem Jahr Aufenthalt.
Neuseeland: Bei Aufenthalten bis zu
3 Monaten Touristenvisum ausreichend. Für Deutsche
zwischen 18-30 Jahre auch Working Holiday Visum bis zu
einem Jahr Aufenthalt.
Südafrika: Touristenvisum bis zu 3 Monaten Aufenthalt.
Argentinien: Touristenvisum bis zu 3
Monaten Aufenthalt. Vor Ort verlängerbar.
Costa Rica: Touristenvisum bis zu 3 Monaten
Aufenthalt.
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