Wann kann ich zur Probe auswandern?
“Auswandern auf Probe“ kann grundsätzlich
während des ganzen Jahres über begonnen werden.
Es sollte auch bedacht werden, dass der Aufenthalt mit einem
4-wöchiger Sprachkurs vor Ort in der Zielstadt beginnt.
Dieser kann mit Ausnahme der Weihnachtsferienzeit an jedem
Montag begonnen werden. Ab der zweiten Dezemberwoche sind
alle Sprachschulen bis Anfang Januar geschlossen!
Zur Organisation Ihres individuellen Aufenthalts wird eine Vorlaufzeit oder
Anmeldefrist von mindestens 4-6 Wochen benötigt. Besser ist es allerdings,
sich frühzeitig anzumelden, um eine Teilnahme zu gewährleisten. Idealerweise
erfolgt die Anmeldung 3-6 Monate vor dem geplantem Aufenthaltsbeginn.
Der Sprachkurs dauert 4 Wochen, der anschliessende Orientierungs-Aufenthalt
weitere 4-8 Wochen. Danach kann der Teilnehmer noch im
Land bleiben, um Urlaub zu machen oder um andere Landesteile
oder Nachbarländer zu bereisen. Der Rückflug
wird entsprechend gebucht und das Visum entsprechend beantragt
bzw. verlängert.
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