Für wen ist Auswandern auf Probe geeignet?
Für Jeden, der
Mindest-Voraussetzungen:
Pärchenprogramm
Bei der Teilnahme von 2 Personen an einem „Auswandern auf Probe“ – Aufenthalt erhalten beide Personen jeweils einen Rabatt von Euro 50,- auf den Gesamt-Teilnahmepreis.
Freundschaftswerbung / Werbebonus
Wirbt ein Teilnehmer einen weiteren Interessenten zur Teilnahme an einem Programm, so erhält sowohl der werbende Teilnehmer sowie der geworbene Interessent einen Werbebonus von Euro 50,- auf den Teilnahmepreis.
Für wen ist Auswandern auf Probe nicht geeignet?
An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir keine offizielle Visaberatung oder Immigrationsrechtsberatung anbieten. Daher können wir keine verbindlichen Auskünfte zu speziellen Visaanliegen oder geforderte Dokumente erteilen. Auch nicht über die Validierung von Zeugnissen und Qualifikationen, Zoll- und Einreisebestimmungen usw., die nichts mit unserem Programmangebot zu tun haben. Es ist aufgrund vieler diffuser Anfragen nicht möglich, einen kostenlosen, allgemeinen Beratungsservice zum Thema Auswandern zu leisten. Allgemeine Anfragen, die nichts mit unseren Programmen zu tun haben, können wir weder telefonisch noch schriftlich beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für Auswanderung in Deutschland zu werben ist verboten!
Ja, Sie haben richtig gelesen. Es gibt – wie scheinbar für alles – in Deutschland sogar ein Auswandererschutzgesetz! Eine Auswanderer-Beratung ist erlaubnispflichtig. Mit unseren Steuergeldern wird eine „Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige“ finanziert – die aber natürlich selbst keine Auswanderer-Beratungen durchführt ……
Wenn Werbung für Auswanderung in Deutschland verboten ist, dann will man wohl scheinbar Auwanderung verhindern. Was sind dann eigentlich „schutzwürdige Interessen von Auswanderern“??
Im Migrationsbericht wird von ca. 800.000 Personen gesprochen, die im Jahr „Auswandern“ bzw. „Rückwandern“. Davon sind 3 von 4 Rückkehrer anderer Nationalitäten in ihre europäischen Heimatländer. Damit kommt man grosszügig auf vielleicht einmal 200.000 Personen, was ca. 0,25 % der Bevölkerung entspricht. Und wie viele Personen davon nehmen eigentlich die „Angebote“ dieser Behörde oder seiner designierten Beratungsstellen wahr?
Ist der Unterhalt einer eigenen Behörde für ein solche kleine Gruppe gerechtfertigt? Oder ein eigenes Schutzgesetz?
Wir denken nein. Dies alles mag vor über 100 Jahren einmal wichtig und relevant gewesen sein. Heute aber, wo man in 24 Stunden von jedem Ort der Welt zurück in seine Heimat fliegen kann, ist dies so überflüssig wie ein Sandkasten in der Sahara.
Schon klar, dass sich eine einmal geschaffene Behörde schwer selbst wieder abschafft. Auch wenn sie schon lange ihre Berechtigungsgrundlage verloren hat….
Diejenigen Auswandererwilligen, die sich über die überbordende Bürokratie, Verordnungswut und den Regulierungswahn in Deutschland beschweren, mögen sich hier wieder einmal bestätigt sehen. Unabhängig davon, dass sie dann im Ausland in vielen Ländern feststellen müssen, dass es sogar schlimmer sein kann, abhängig vom Land und den dortigen Bürokraten.

